Hilfsmittelfreie Prüfungsteile
Seit dem Schuljahr 2018/19 ist ein Drittel der Abschlussprüfung im Fach Mathematik für die Bearbeitung ohne Hilfsmittel (d.h. ohne Taschenrechner und ohne Merkhilfe) ausgelegt. Daher wird zur Vorbereitung auch in den sonstigen Prüfungen im Laufe des Schuljahres in Teilen oder ganz auf Hilfsmittel verzichtet. Die Entscheidung trifft hier die Lehrkraft.
Taschenrechner
In der Abschlussprüfung und in sonstigen Prüfungen während des Schuljahres (soweit der Lehrer oder das Prüfungsformat dies hier nicht ausschließt) ist ein Taschenrechner zugelassen, der den Richtlinien des KMS vom 22.10.2014 Nr. VII.6-BS9352-6-7a. 125 844 entspricht. Ein solcher Taschenrechner darf kein graphisches Display haben und nicht programmierbar sein; insbesondere darf er auch keine Gleichungen selbständig lösen können. Nähere Informationen können Sie diesem Informationsblatt entnehmen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Taschenrechner zugelassen ist, fragen Sie unbedingt Ihre Mathematiklehrkraft.
Zu Beginn jedes Schuljahres wird über Herrn OStR i.BV Steffen Roth eine Taschenrechnersammelbestellung organisiert, über die Sie einen zugelassenen Taschenrechner (es wird hier ein Rechner von Casio bestellt) zu etwas günstigeren Konditionen als im Laden beziehen können. Wenden Sie sich mit weiteren Fragen gerne auch an Ihre Mathematiklehrkraft.
Merkhilfe
Seit dem Schuljahr 2013/14 ist in Mathematik bei Prüfungen nur noch eine Merkhilfe zugelassen. Für die Ausbildungsrichtung Technik ist diese in der Formelsammlung für Physik und Technologie integriert, für die zu Beginn jedes Schuljahres eine Sammelbestellung über Herrn OStR Timo Winkler organisiert wird.
Für alle anderen Ausbildungsrichtungen erhalten Sie ein gedrucktes und gebundenes Exemplar der Merkhilfe zum Preis von 1€ bei den Mathematiklehrkräften.
Eintragungen außer Namen sind nicht erlaubt.
Tabellenwerk
In der 13. Klasse der Ausbildungsrichtung Technik bzw. der 12. Klasse aller anderen Ausbildungsrichtungen wird zusätzlich ein Tabellenwerk zur Stochastik benötigt, das Sie zu Beginn des Schuljahres mit den Lehrbüchern erhalten. Prüfen Sie dieses, vor allem im Hinblick auf die Abschlussprüfung, auf unzulässige Eintragungen.