In die Fachoberschule wird gem. FOBOSO §5 in Verbindung mit FOBOSO §7 aufgenommen, wer
1) einen mittleren Schulabschluss, z.B.
- das Abschlusszeugnis einer Realschule oder einer Wirtschaftsschule oder
- das Zeugnis des mittleren Schulabschlusses einer Mittelschule oder
- das Zeugnis der Oberstufenreife des Gymnasiums oder den Nachweis über die erfolgreich bestandene Besondere Prüfung oder
- ein anderes vom Kultusministerium als gleichwertig anerkanntes Zeugnis besitzt.
2) und die Eignung für diesen Bildungsgang gem. FOBOSO §7 nachweist, z.B. durch
- Erlaubnis zum Vorrücken in die Jgst. 11 des Gymnasiums oder
- Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis des mittleren Schulabschlusses
Wer im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss keine Note in einem der oben genannten Fächer nachweist sowie im Kalenderjahr der Aufnahme weder den Vorkurs noch die Vorklasse besucht hat, muss sich in Deutsch, Englisch und Mathematik einer Eignungsprüfung unterziehen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier. Unter bestimmten Voraussetzungen tritt an die Stelle des Faches Englisch eine Ersatzfremdsprache.
Probezeit
Die neu eingetretenen Schülerinnen und Schüler sind erst dann endgültig aufgenommen, wenn sie die Probezeit bestehen. Sie endet bei Aufnahme in die 11. Jahrgangsstufe der FOS mit Ablauf des 1. Schulhalbjahres, in allen anderen Fällen am 15. Dezember.
Weiterführende Informationen finden Sie auf unserem Informationsblatt.