Zugelassene Hilfsmittel

Taschenrechner

In der Abschlussprüfung und in sonstigen Prüfungen während des Schuljahres (soweit der Lehrer dies hier nicht ausschließt) ist ein Taschenrechner zugelassen, der den Richtlinien des KMS vom 22.10.2014 Nr. VII.6-BS9352-6-7a. 125 844 entspricht. Ein solcher Taschenrechner darf unter anderem kein graphisches Display haben und nicht programmierbar sein. Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrer Mathematik- bzw. Physiklehrkraft.

Formelsammlung

Zugelassen in Prüfungen ist nur die vom ISB herausgegebene Formelsammlung für Physik, Technologie und Chemie, die auch eine Merkhilfe für die Mathematik enthält.
Diese wird in einer Sammelbestellung von Herrn OStR Timo Winkler zu Schuljahresbeginn bestellt.

Mobile Menü

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.