Im Rahmen des Rechtslehre Unterrichts begaben sich die drei Sozialklassen der 12. Jahrgangsstufe der Beruflichen Oberschule Hof am Donnerstag, den 5. März 2015, ins Hofer Amtsgericht. Begleitet wurden wir von Frau Tretter, Frau Kemnitzer und den beiden Referendarinnen Frau Hagen und Frau Feulner. Ziel war es, uns Schülern einen Theorie-Praxis-Bezug zu dem aktuellen Unterrichtsstoff im Fach Rechtslehre näher zu bringen. Die Schüler empfanden den Besuch verschiedener Gerichtsverfahren als sehr interessant, lehrreich und als eine willkommene Abwechslung zum theoretischen Schulunterricht. Denn Gesetze können manchmal sehr „trocken“ und schwer zu verstehen sein.
Uns standen fünf unterschiedliche Verfahren zur Auswahl: Eine große Verhandlung zu einer Einbruchsserie mit einem Schöffengericht, zwei Verkehrsdelikte, Betrunkenheit im Straßenverkehr und Beleidigung einer Amtsperson. Das Schöffengericht besteht aus einem Berufsrichter und zwei Laienrichtern, sogenannten Schöffen. Diese sind ehrenamtliche, ohne vorgeschriebene juristische Ausbildung eingesetzte Richter, die den Berufsrichter bei der Beurteilung und Verurteilung bestimmter Straftaten unterstützen, wie uns Richter Pürner erklärte. Auch die Vermögenssorge, welche wir mit dem BGB in der Schule erarbeitet haben, konnten wir Schüler mit zwei Verhandlungen verknüpfen, denn die jeweiligen Angeklagten hatten einen Betreuer an ihrer Seite. Ein Betreuer ist ein gesetzlicher Vertreter von Volljährigen, die für ihre eigenen Angelegenheiten nicht sorgen können und damit einer Betreuung bedürfen. Durch diese beiden Fälle haben wir auch erfahren, dass die Rechte von körperlich, geistig oder seelisch Behinderten im Laufe der Zeit durch die Verabschiedung des Vormundschaftsgerichts für Volljährige und die Einführung des Betreuungsrechts enorm gestärkt wurden. So wurde nach dem damaligen Recht ein Entmündigter weitgehend von seinem Vormund rechtlich vertreten, heute darf der Betreuer nach §1896 (2) Satz 1 BGB, nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist.
Zum Abschluss unseres Gerichtsbesuchs gab uns Richter Pürner noch das Anliegen mit auf den Weg, nicht Gefahr zu laufen, Gerichtsurteile, die wir beispielsweise in der Zeitung gelesen oder im Fernsehen gesehen haben, vorschnell zu beurteilen, denn wir als Außenstehende haben kein Hintergrundwissen über die Umstände des Falls und eventuelle Vorstrafen des Täters.
Durch den Vormittag im Gericht haben alle teilnehmenden Schüler neue Erfahrungen gesammelt, die sie für den weiteren Rechtslehreunterricht sicher gut gebrauchen können.
Anna Watzlawick, 12Sb