Fachpraktische Ausbildung

Ankündigung

Seit dem Schuljahr 2022/23 suchen sich die Schülerinnen und Schülern selbst eine Praktikumsstelle. Bitte führen Sie die To-Do-Liste auf unserer Informationsseite durch, um sich sicher und gut auf das Praktikum im ersten Schulhalbjahr vorzubereiten.

Die weiteren Informationen auf dieser Seite finden Sie auch in unseren PDF-Skript-Dateien zum Ausdrucken.

Allgemeines

Die Fachoberschule bietet für Schüler/innen die große Chance, theoretische und praktische Ausbildung miteinander zu verknüpfen.

Praktikumsphasen und fachbezogener Unterricht stehen in enger Beziehung zueinander, so dass die Praktikanten Erfahrungen und konkrete Beispiele in den Unterricht thematisieren können.

Die fpA findet nur in der 11. Jahrgangsstufe statt und umfasst die Hälfte des Schuljahres. In Blockform wird ein andauernder Wechsel zwischen Praktikum und schulischem Unterricht stattfinden (siehe Phasenplan 2024/25). Keine andere Schulart in Bayern verleiht dem Praktikum eine so hohe Bedeutung wie der Schultyp FOS.

Fachoberschüler haben den Mittleren Bildungsabschluss vorgelegt und sind bislang mit dem Berufsalltag kaum in Berührung gekommen. Das Praktikum stellt damit eine erste planmäßige Einführung in die Arbeitswelt dar. Durch die Begegnung mit der Realität kann man den Blick für soziale Gegebenheiten in der Praxis schärfen und sich seiner Neigungen und Fähigkeiten sowie auch der physischen und psychischen Belastbarkeit bewusst werden.

Die fpA bietet den Schülern u.a. eine Informations- und Orientierungsmöglichkeit für ihre Berufsentscheidung.

Die Schule hat ein für Ihr Praktikum – auch regional – breit gefächertes Netzwerk an Ausbildungsplätzen aufgebaut. Vorschläge für selbst gesuchte Praktikumsplätze sind willkommen und werden nach Prüfung im Hinblick auf die Ausbildungsbedingungen genehmigt. Da die kooperierenden Organisationen/Unternehmen ein geordnetes Bewerbungsverfahren für die Vergabe eines Praktikumsplatzes erwarten und weil unsere Praktikanten und Praktikantinnen teilweise zu hohe Praktikumswünsche vorlegen, sollen sich die Schüler selbst eine Praktikumsstelle suchen (sowohl für das erste als auch das zweite Schulhalbjahr). Die Schulbeauftragte, Frau Rost, wird nur noch nach Vorlage begründeter Extremfälle in die Stellenvermittlung eingreifen. Folgendes Procedere ist durchzuführen:

  1. Bei der Anmeldung zur Schule erhalten Sie die Aufforderung, sich bis zu einem fixierten Termin eine Praktikumsstelle für das erste Schulhalbjahr in ihrer jeweiligen Ausbildungsrichtung zu organisieren (Praktikumsvereinbarung)
  2. Den Phasenplan für das kommende Schuljahr finden Sie auf der Homepage unserer Schule. Es wird sich erst im September entscheiden, in welche Klasse (und damit welche Phase) Sie aufgenommen werden. Suchen Sie deshalb Ihre Praktikumsstelle unter dem Aspekt, dass Sie das gesamte Schulhalbjahr zur Verfügung stehen würde.
  3. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Schulbeauftragte der fpA, Frau Rost, per Mail (rost@fos-bos-hof.de)
  4. Sobald Sie eine Stelle gefunden haben, melden Sie dies bitte an die Schule zurück.
  5. Die Schulbeauftragte der fpA, Frau Rost, übernimmt die Verwaltung und den gesamten Schriftverkehr mit den Praktikumsstellen.

Organisatorisches

An der FOS Hof ist die fpA in Blockform (im Wechsel ca. 3 Wochen Schule und 3 Wochen Praktikum) organisiert. Es werden zwischen 34 und 40 Wochenstunden Arbeitszeit in den Praktikumsstellen absolviert, ergänzt durch die fachpraktische Anleitung und Vertiefung, welche von den eingesetzten Lehrkräften durchgeführt wird. Während der Tätigkeit ist vom Praktikanten die betriebliche Hausordnung einzuhalten.

Die Schülerinnen und Schüler sollen sich selbst eine Praktikumsstelle in ihrer Ausbildungsrichtung suchen. Dies muss für das erste Schulhalbjahr geschehen und für das zweite Schulhalbjahr, weil die Stelle mindestens einmal gewechselt werden soll. Schülerinnen und Schüler in der Ausbildungsrichtung Technik absolvieren das gesamte Praktikum ebenfalls in Außenstellen.

Somit belegen die Schüler i.d.R. zwei unterschiedliche Stellen im gesamten Schuljahr der 11. Jahrgangsstufe.

Mögliche Berufsfelder für die jeweiligen Ausbildungsrichtungen:

  1. ABU: Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Ernährung, Gartenbau und Landschaftspflege, Bio- und Umweltsicherung
  2. Sozialwesen: Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Seniorenheime, Krankenhäuser, Arztpraxen, Einrichtungen für behinderte Menschen
  3. Technik: Arbeitsschwerpunkte Elektrik, Holz und Metall
  4. Wirtschaft: Verwaltungstätigkeiten in Behörden, Banken, Versicherungen, Industriebetrieben, der Groß- und Einzelhandel, Serviceanbieter, Notare und Rechtsanwälte

Die Betreuungslehrkräfte sind Ansprechpartner der Schülerinnen und Schüler sowie die Ausbilder in den jeweiligen Stellen. In besonderen Fällen wird die Schulbeauftragte in den jeweiligen Sachverhalt eingreifen.

Alle Schüler behalten im Rahmen der fpA den Schülerstatus bei und sind damit automatisch unfallversichert. Für Haftpflichtschäden in der Praktikumsstelle wird in der Schule eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Selbst wenn der Praktikant/die Praktikantin einen Führerschein besitzt, besteht seitens der Schule keine Versicherung beim Führen eines Dienstfahrzeuges. Sollte dies vom Praktikanten verlangt werden, muss ein ausreichender Versicherungsschutz seitens der Praktikumsstelle gewährleistet sein.

Da in der fachpraktischen Ausbildung der Schülerstatus nicht verloren geht und kein Entgelt für die Tätigkeit gefordert werden darf, sind unsere Schüler von der Sozialversicherungspflicht befreit.  

Ziele

Unsere zentralen Ziele in der fachpraktischen Ausbildung an der FOS sind 

  • vertieftes Kennenlernen der beruflichen Arbeitswelt,
  • hilfreiche Orientierungshilfe bei der späteren Berufswahl,
  • wertvolle Begegnung mit den organisatorischen Strukturen und Aufgabenstellungen eines Betriebes bzw. einer Behörde,
  • breit gefächerte Vermittlung von praktischen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen mit lernfördernden Querverbindungen zum Theorie-Unterricht,
  • nachhaltige Stärkung der sozialen Kompetenzen – der Schüler lernt, selbst Verantwortung zu übernehmen sowie zuverlässig und selbstständig zu handeln.

Teilbereiche

Die fachpraktische Ausbildung an der Fachoberschule gliedert sich in drei Bereiche:

  1. Dazu zählen alle fachpraktischen Tätigkeiten während der Praktikumsphase in einer außerschulischen Einrichtung oder Schulwerkstätte.

    Die zentralen Pflichten unserer Schüler im Praktikum/in den fachpraktischen Tätigkeiten

    Wichtige Verhaltensgrundlagen für unsere Schülerinnen und Schüler im Praktikum werden in der Bayerischen Schulordnung (BaySchO §§ 21 und 22) festgelegt. Selbstverständlich sind unsere Schülerinnen und Schüler zum absoluten Stillschweigen über alle vertraulichen Daten und Angelegenheiten, die ihnen im Rahmen der fachpraktischen Ausbildung in außerschulischen Einrichtungen zur Kenntnis gelangen, verpflichtet. Sie dürfen kein Entgelt fordern oder entgegennehmen und haben selbstverständlich den Anordnungen der betrieblichen Ausbilder Folge zu leisten. Die Schüler unterzeichnen vor Beginn ihres Praktikums in der Schule eine Verschwiegenheitserklärung.

    Die Arbeitszeit im Praktikum

    Die Arbeitszeit in der fpA passt sich an die übliche tarifliche Arbeitszeit der Praktikumsbetriebe an und beträgt wöchentlich mindestens 34 bis maximal 40 Stunden. Ausnahmen (Brückentage, Betriebsurlaub…) sind mit dem jeweiligen Betreuer bzw. mit Frau Rost als der Schulbeauftragten unbedingt abzusprechen. Grundsätzlich besteht für alle Schüler bei Erkrankungen im Praktikum bereits ab dem 1. Tag die Pflicht, eine telefonische Krankmeldung in der Praktikumsstelle und in der Schule abzugeben. Eine schriftliche Entschuldigung muss unverzüglich folgen. Werden nach Ermessen der Betreuungslehrkräfte zu viele Praktikumstage versäumt, kann durch die Schulleitung ein Nachholen von Praktikumstagen angeordnet werden. Eine Freistellung vom Praktikum kann erfolgen, um den Praktikanten bzw. Praktikantinnen die Möglichkeit zu gewährleisten, ihren religiösen Pflichten nachkommen zu können.

    Der Bericht/das Portfolio

    Je nach Ausbildungsrichtung werden Berichte bzw. Portfolios zu Erfahrungen aus der fpA verfasst, um die praktischen Erfahrungen aufzuarbeiten und auch theoretisch zu festigen. Ein einheitlicher Bewertungsbogen (ABU, Sozialwesen, Technik, Wirtschaft) regelt die Bewertung; die Kriterien dafür werden vorab mit den Schülern erarbeitet.

    Die Tätigkeitsnachweise

    Im Tätigkeitsnachweis werden die jeweiligen fachpraktischen Aufgaben und Tätigkeiten stichpunktartig erfasst. Darüber hinaus dokumentiert dieser die Anwesenheit im Betrieb und das Bestehen des Praktikums mit den erzielten Bewertungspunkten. Diesen Tätigkeitsnachweis sauber zu führen, sorgfältig auszufüllen und alle geforderten Unterschriften einzuholen, ist unerlässliche Pflicht des Schülers.

  2. Die fachpraktische Vertiefung ergänzt die im Praktikum erworbenen praxisrelevanten Kompetenzen spezifisch je nach Ausbildungsrichtung. Die Bewertung erfolgt auf der Basis der im jeweiligen Fachbereich erzielten praktischen oder sonstigen Leistungen.
  3. Die fachpraktische Anleitung

    Sie wollen sicherlich noch weitere Betriebe oder Organisationen kennenlernen – die Erfahrungen vertiefen oder erweitern! In der fachpraktischen Anleitung organisieren wir für Sie in der Schule interessante Exkursionen, laden Experten als Referenten ein und werten Ihre bisherigen Erfahrungen aus. Die Bewertung der Berichte/Portfolios und der Ausbildungsnachweise fließt ebenso in die Note ein wie Ihre Präsentationen, Referate oder andere sonstige Leistungsnachweise.

Leistungsbewertung

Die Leistungen in der fachpraktischen Ausbildung werden nach § 13 FOBOSO bewertet. Dabei zählen die Leistungen in den fachpraktischen Tätigkeiten (ABU, Sozialwesen, Technik, Wirtschaft) doppelt, die Leistungen in der fachpraktischen Vertiefung bzw. Anleitung jeweils einfach. Wenn eine der Gesamtleistungen in diesen drei Bereichen mit 0 Punkten bewertet wird, ist die fachpraktische Ausbildung nicht bestanden und wird insgesamt mit 0 Punkten bewertet (§ 13 Abs. 2 FOBOSO).

Die Probezeit ist in der Regel nur bestanden, wenn die Leistungen in der fpA mit mind. 4 Punkten bewertet werden. In die Jahrgangsstufe 12 kann nur vorrücken, wer in der fpA in der Summe beider Halbjahre mindestens 10 Punkte und dabei in keinem Halbjahr weniger als 4 Punkte erreicht hat.

Die Leistungen in der fachpraktischen Ausbildung in beiden Halbjahren 11/1 und 11/2 fließen in das Abschlussergebnis der Fachabiturprüfung bzw. den Notendurchschnitt mit ein.

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