Zu-Recht?! - Unterrichtsgang zum Amtsgericht in Hof im Rahmen des Rechtslehre-Unterrichts (Fachbereich Sozialwesen)
Am 22. Dezember 2016 besuchten die Schülerinnen und Schüler der Klassen 12 WSs, 12 Sa und 12 Sb im Rahmen des Rechtslehreunterrichts das Amtsgericht in Hof. Begleitet von OStRin Evelyn Tret-ter, StRin Kristina Kemnitzer und den Studienreferendaren der FOS/BOS, erhielten die Schülerin-nen und Schüler die Möglichkeit, an unterschiedlichen öffentlichen Verhandlungen teilzunehmen.
Nachdem zuvor im Rechtslehre-Unterricht u.a. der Ablauf eines Strafverfahrens nach Jugend- und Erwachsenenstrafrecht thematisiert wurde, interessierten sich die Schülerinnen und Schüler nun in ganz besonderen Maße dafür, wie die Theorie von den Geschworenen im Gerichtssaal in die Tat umgesetzt werden würde. Daneben standen noch weitere juristische Fragen und Erwartungen im Raum: „Nach welchen Kriterien wird im Jugendstrafrecht ein Urteil gefällt?“, „Wie läuft so eine Verhandlung überhaupt ab“ und „auf welche Paragraphen berufen sich Staatsanwaltschaft und Verteidiger“?
Spätestens nach dem Durchlaufen der Sicherheitsschleuse, wussten die Schülerinnen und Schüler, dass im Amtsgericht Hof mitunter einige sehr brisante Fälle verhandelt wurden, was zu einer merklichen Achtsamkeit und Spannung im Hinblick auf den weiteren Tagesverlauf führte. So teilten sich die insgesamt knapp 60 Besucher der FOS/BOS in zwei gleich starke Gruppen auf, um insgesamt vier Verhandlungen beizuwohnen.
Um ca. 12.30 Uhr trafen sich die Schülerinnen und Schüler im Foyer des Amtsgerichts wieder. Sogleich fand ein reger Austausch der beiden Schüler-Gruppen statt: „Besser als Fernsehen“, „Spannend, so eine Verhandlung mal so hautnah miterleben zu dürfen“, so lautete das mehrheitliche Urteil der Schülerinnen und Schüler der FOS/BOS Hof. Dabei überzeugte v.a. die Aufgeschlossenheit der Staatsanwältin, die in den Verhandlungspausen freundlich und detailliert auf die Fragen der Schülerinnen und Schüler einging. Auf diese Weise konnten die FOSler beispielsweise einige Hintergrundinformationen zu den einzelnen Tathergängen und den Angeklagten in Erfahrung bringen, sowie das gefällte Urteil im Hinblick auf die für rechtens gehaltene Argumentation hinterfragen. Überrascht waren die Schülerinnen und Schüler u.a. im Hinblick auf die Tatsache, dass eine öffentliche Verhandlung dem Zuschauer zwangsläufig auch einen Einblick in das Privatleben des Angeklagten eröffnet, sofern dies für die Rekonstruktion des Tathergangs relevant ist: „Der Angeklagte kann selbst nicht entscheiden, was öffentlich verhandelt wird und was Privatangelegenheit bleibt.“
Rückblickend äußerten die Schülerinnen und Schüler mehrheitlich den Wunsch, ähnlich geartete Unterrichtsgänge häufiger durchzuführen: „Die Teilnahme an den Verhandlungen war nicht nur total spannend, sondern auch sehr lehrreich und informativ“. Jenes Fazit kann durch die betreuen-den Lehrkräfte nur bestätigt werden: „Durch die Exkursion zum Amtsgericht Hof konnten die zuvor thematisierten Unterrichtsinhalte des Strafrechts für die Schülerinnen und Schüler erlebbar und erfahrbar werden“, so OStRin Evelyn Tretter. Auf diese Weise unterstützen außerschulische Lernorte in ganz besonderer Weise die Kompetenzerweiterung der Schülerinnen und Schüler. Das hier vollzogene Lernen mit Kopf, Herz und Hand wird demnach allen Beteiligten noch lange in positiver Erinnerung bleiben.
Studienreferendare 2016/2017