Aufnahme FOS

In die Fachoberschule wird gem. FOBOSO §5 in Verbindung mit FOBOSO §7 aufgenommen, wer

1) einen mittleren Schulabschluss, z.B.

2) und die Eignung für diesen Bildungsgang gem. FOBOSO §7 nachweist, z.B. durch

Wer im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss keine Note in einem der oben genannten Fächer nachweist sowie im Kalenderjahr der Aufnahme weder den Vorkurs noch die Vorklasse besucht hat, muss sich in Deutsch, Englisch und Mathematik einer Eignungsprüfung unterziehen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier. Unter bestimmten Voraussetzungen tritt an die Stelle des Faches Englisch eine Ersatzfremdsprache.

Probezeit

Die neu eingetretenen Schülerinnen und Schüler sind erst dann endgültig aufgenommen, wenn sie die Probezeit bestehen. Sie endet bei Aufnahme in die 11. Jahrgangsstufe der FOS mit Ablauf des 1. Schulhalbjahres, in allen anderen Fällen am 15. Dezember.

Weiterführende Informationen finden Sie auf unserem Informationsblatt.